Bevor man mit der Ausbildung als Staatlich geprüfte Kinderpflegerin oder Staatlich geprüfter Kinderpfleger beginnt, muss man entsprechend der Biostoffverordnung sowie gemäß des Abschnittes 6 des Infektionsschutzgesetzes belehrt und beraten worden sein!

Juhuu - es gibt eine neue Verordnung! Unentschieden

Es genügt nicht mehr - wie bisher- ein Gesundheitszeugnis, in welchem ein Arzt bestätigen muss, dass man frei von ansteckenden Krankheiten sowie psychisch und physisch gesund und belastbar - also für den Beruf geeignet ist.

Nach der neuen Biostoffverordnung muss auch eine Impfberatung hinsichtlich notwendiger und sinnvoller Vorsorgeimpfungen - insbesondere gegen Keuchhusten, Masern, Mumps, Röteln, Windpocken und Hepatitis A - stattgefunden haben.

DIESE BERATUNG DARF BEI SCHULBEGINN NICHT ÄLTER ALS 3 MONATE SEIN!!!!!!!!!

Im Sekretariat unserer Schule ist ein Vordruck für ein ärztliches Attest abzuholen, welches der Arzt bestätigen muss!

Viel Spaß beim "Pieksen"

Sabine Okrob

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