Schüler wohnen einer Verhandlung bei.

Ein paar Bier zu viel getrunken hatte der Angeklagte, als er auf der Autobahn von der Polizei gestoppt wurde und sich deshalb vor Gericht verantworten musste.

 

Obwohl er keine Fahrerlaubnis mehr besaß, steuerte er mit 1.59 Promille einen Pkw. Er wurde bereits einige Jahre vorher wegen Betrugs sowie zweimal wegen Trunkenheit am Steuer verurteilt.

Richter Güll verurteilte ihn zu 1000 € Geldbuße an die Staatskasse, die in monatlichen Raten von je 100 € abzuzahlen sind. Auch die Kosten des Verfahrens muss er übernehmen. Die von der Staatsanwältin beantragte Freiheitsstrafe von 5 Monaten wurde zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem erhielt er eine weitere Führerscheinsperre von 12 Monaten.

 

 

Im Anschluss an die Verhandlung durften die Schüler der Klasse S 10 a an den Richter und die Staatsanwältin Fragen stellen, die bereitwillig und fachkompetent beantwortet wurden. Laut Richter Güll hätte der Mann bereits bei seiner zweiten Verurteilung wegen Trunkenheit am Steuer zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden können.

 

Kathrin Hieber

 

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