Zu Gast an der Berufsfachschule für Altenpflege

Im Rahmen des Faches Berufs- und Rechtskunde informierten sich die Schüler über Weiterbildungsmöglichkeiten nach ihrer Erstausbildung.

 

So war die 11. Klasse zu Gast in der Berufsfachschule für Altenpflege in Neustadt. Schulleiterin Frau Engelbrecht-Schärl begrüßte uns herzlich in der ältesten Schule für Altenpflege in Bayern, die 1969 eröffnet wurde.

Als Zugangsvoraussetzung ist ein mittlerer Bildungsabschluss oder eine erfolgreiche Hauptschule und eine 2-jährige abgeschlossene Berufsausbildung (z.B. als Sozialbetreuer und Pflegefachhelfer) erforderlich. Bei besonders guten Leistungen ist ein Einstieg in das 2. Ausbildungsjahr möglich. Außerdem muss ein polizeiliches Führungszeugnis (das nicht älter als 3 Monate sein darf) und eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz vorgelegt werden. Förderliche persönliche Voraussetzungen sind die Freude an der Zusammenarbeit mit Menschen, Geduld, Einfühlungsvermögen, Toleranz, Flexibilität, Kommunikationsfähigkeit und seelische Stabilität.

Die Ausbildung dauert drei Jahre und gliedert sich in einen theoretischen/praktischen Unterricht und eine praktische Ausbildung.

Ein Ausbildungsvertrag mit einer Pflegeeinrichtung stellt die Voraussetzung für einen Schulvertrag dar, wobei die Berufsfachschule bereits Kooperationsverträge mit Einrichtungen der Altenpflege unterhält.

Die Ausbildungsvergütung beträgt im 1. Ausbildungsjahr ca. 900€ und erhöht sich bis in das 3. Ausbildungsjahr auf ca. 1050€.

Das Mindestalter beträgt in der Altenpflege 16 Jahre, in der Altenpflegehilfe 17 Jahre.

Anschließend tauschten sich die Schüler beider Berufsfachschulen aus und ergänzten noch offen stehende Fragen.

 

 

 

 K. Hieber, StDin

 

 

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