Informationen zur Externenprüfung
zur Staatlich geprüften Kinderpflegerin /
zum Staatlich geprüften Kinderpfleger
Sie müssen mindestens 800 Zeitstunden in einer Einrichtung für Kinder tätig gewesen sein, um zugelassen zu werden!
Dieser Nachweis muss bis zum 01.03.des jeweiligen Prüfungsjahres vorgelegt werden!
Grundsätzliches:
- es handelt sich hierbei um keine Ausbildung, d. h. Sie müssen sich eigenständig und ohne schulische Unterstützung auf die 14 Prüfungen vorbereiten;
- die Prüfungen werden am BSZ Neustadt a. d. Waldnaab abgenommen. Sollten Sie in einem anderen Landkreis wohnen, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Berufsfachschule: BFS Oberviechtach, BSF Sulzbach-Rosenberg, BFS Regensburger Land;
- jeder Regierungsbezirk führt Externenprüfungen durch;
- es gibt keinen Praktikantenvertrag zwischen der Schule und Ihrer Praktikumseinrichtung (Kindergarten, Krippe oder Hort);
- es fällt keine Prüfungsgebühr an;
- Vorbereitungsmaterialien, die von der Schule bereitgestellt werden, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Anmeldung:
Der vollständige, mit allen Unterlagen versehene Antrag auf Zulassung zur Externenprüfung als „Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in“ ist im Zeitraum Mitte November bis spätestens 1. März des jeweiligen Prüfungsjahres an der Berufsfachschule für Kinderpflege einzureichen.
Die Zulassungsvoraussetzungen zur Externernprüfung finden Sie hier.
Erforderlichen Praxiszeiten:
- der Lebens- und Berufsweg muss in allen Fällen erkennen lassen, dass Kenntnisse und Fertigkeiten erworben wurden, die denen der Ausbildung an der BFS für Kinderpflege gleichwertig sind! Dazu sind grundsätzlich 800 Zeitstunden Tätigkeit in einer Einrichtung wie Kinderkrippe, Kindergarten, Hort oder Häuser für Kinder
nötig (die 800 Zeitstunden können in verschiedenen Einrichtungen eingebracht werden!); - andere Tätigkeiten mit Kindern können nur teilweise angerechnet werden.
Alle nötigen Informationen zum Bewerbungsverfahren entnehmen Sie bitte folgendem Dokument.
In der Checkliste sind die, für die Anmeldung nötigen, Unterlagen aufgelistet.
Bewerber mit einer anderen Muttersprache als Deutsch müssen außerdem nachweisen, dass sie über hinreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen.
Anmeldung:
Wie geht es nach der Bewerbung weiter:
Die Berufsfachschule prüft den Antrag auf Zulassung zur Externenprüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit nach Eingang der Unterlagen. Die Regierung der Oberpfalz entscheidet dann über die Zulassung. Die Bewerberin / Der Bewerber wird nach dem 1. März schriftlich über das Ergebnis informiert.